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Der neue Pflichtenkatalog
(PfK) der Polizei, dem als wesentliches Merkmal eine deklaratorische
Gleichwertigkeitsklausel vorangestellt ist, die eine Benachteiligung
von Anbietern aus der Europäischen Union
ausschließen soll, wird als Rahmenwerk für die
Bundesländer gesehen. Auf dieser Basis haben verschiedene
Länder, die ein sog. Aufnahmeverfahren und die damit
verbundene Listenherausgabe bereits durchführen oder
anzuwenden beabsichtigen, landesspezifische Modifizierungen, wie etwa
das Angebot einer freiwilligen Zusatzprüfung von errichteten
Einbruchmeldeanlagen durch Fachkräfte der Polizei,
vorgenommen.
Die Pflichtenkataloge sind unmittelbar
zugänglich unter der Internetadresse http://www.siline.com/pwzugang/richtlinien.html.

Die Anlagenbeschreibung für alle Nicht-VdS-Anlagen wird
automatisch aus der Projektierungsebene mit EMA-Project der
Angebotsphase über eine aktive Benutzeroberfläche
hergestellt. Hier wird quasi aus der Modellierung der Anlage direkt in
die spezielle Ausdruckfunktion nach PfK.-Muster durchgeschaltet und
später mit ProDoc das Meldeprotokoll gestaltet.
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